Baumediation in Berlin – Konflikte in Bauprojekten klären
Auf dem Bau eskalieren Konflikte schnell: Nachträge werden bestritten, Termine verschieben sich, Mängel werden hin- und hergeschoben, und irgendwann reden die Beteiligten nur noch über Anwälte miteinander. Dabei läuft das Projekt weiter, und jeder Tag Stillstand kostet.
Baumediation bringt die Beteiligten an einen Tisch, solange das Projekt noch läuft. Ziel ist eine Vereinbarung, mit der alle weiterarbeiten können, statt eines Urteils Jahre später. Ich mediiere Baukonflikte und bilde seit fünf Jahren Schlichterinnen und Schlichter in der Schlichtungsausbildung der ARGE Baurecht (SOBau 2020) aus.
Wann Baumediation sinnvoll ist: Nachtragsstreit, gestörter Bauablauf, Mängel
- Nachtragsstreit und Mehrkostenforderungen: Auftraggeber und Auftragnehmer streiten über Leistungsänderungen, bestrittene Nachträge oder Abschlagszahlungen.
- Gestörter Bauablauf: Bauzeitverzögerungen, Behinderungsanzeigen und die Frage, wer die Verzögerung verursacht hat.
- Mängel, Abnahme und Planungsfehler: Uneinigkeit darüber, was mangelhaft ist, ob die Ursache in Ausführung oder Planung liegt, wer nachbessert und wann abgenommen wird.
- Zusammenarbeit im Projektteam: Bauherr, Architekten, Fachplaner und Bauleitung arbeiten gegeneinander statt miteinander.
- Mehrparteienkonflikte: Generalunternehmer, Nachunternehmer und Planer, bei denen sich niemand allein verantwortlich sieht.
Gerade beim gestörten Bauablauf ist die Sachlage selten eindeutig: Ob eine Bauzeitfortschreibung trägt, wie Produktivitätsverluste und Baustellengemeinkosten zu bewerten sind und wie sich die Kausalität bei gestörtem Bauablauf nachweisen lässt, klärt vor Gericht oft erst ein langes Gutachten. In der Mediation müssen die Beteiligten diese Fragen nicht bis ins Letzte ausstreiten: Sie können sie gemeinsam bewerten und eine Regelung finden, mit der das Projekt weiterläuft.
Geht es um die Zusammenarbeit im Projektteam ohne Bauvertragsstreit, passt oft die Teammediation.
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Mediation, Schlichtung, Adjudikation oder Gericht?
Die Verfahren unterscheiden sich darin, wer entscheidet.
- Mediation: Die Beteiligten entwickeln die Lösung selbst, ich strukturiere das Verfahren. Das Ergebnis ist eine Vereinbarung, die alle mittragen. Geeignet, wenn die Zusammenarbeit weitergehen soll und die Beteiligten verhandlungsbereit sind.
- Schlichtung (z. B. nach SOBau 2020): Das Verfahren ähnelt der Mediation, orientiert sich aber stärker am geltenden Recht. Die Schlichterin oder der Schlichter kann den Streit einschätzen und bewerten und einen Schlichtungsvorschlag machen. Die Parteien bleiben frei, den Vorschlag anzunehmen oder abzulehnen. Geeignet, wenn eine fachliche oder rechtliche Einschätzung gebraucht wird.
- Schiedsgutachten: Eine unabhängige Sachverständige oder ein unabhängiger Sachverständiger entscheidet eine einzelne Fachfrage verbindlich — etwa ob ein Mangel vorliegt oder wie sich eine Behinderung auf die Bauzeit auswirkt. Der übrige Streit bleibt Sache der Parteien. Geeignet, wenn der Konflikt im Kern an einer Tatsachenfrage hängt.
- Adjudikation: Eine neutrale Person trifft innerhalb kurzer Frist eine vorläufig bindende Entscheidung, mit der das Projekt weiterlaufen kann. Im englischsprachigen Raum ist die Adjudikation weit verbreitet; in Deutschland hat sie sich nicht durchgesetzt. Sie existiert hier normativ, etwa als eines der Verfahren der SL Bau, spielt in der Praxis aber kaum eine Rolle. Wer eine schnelle Einschätzung sucht, greift hierzulande meist zur Schlichtung oder zum Schiedsgutachten.
- Dispute Board: Ein ständiges Gremium aus neutralen Fachleuten begleitet ein Großprojekt von Beginn an und bewertet oder entscheidet Streitfragen, bevor sie eskalieren. International bei Großprojekten etabliert, in Deutschland selten. Geeignet für lange Vorhaben mit hohem Konfliktpotenzial — aber nur, wenn es bei Vertragsschluss vereinbart wurde. Für einen bereits eskalierten Streit kommt es zu spät.
- Gericht oder Schiedsgericht: Ein Dritter entscheidet verbindlich. Geeignet, wenn keine Einigung möglich ist oder ein Präzedenzfall gebraucht wird.
SOBau 2020 und SL Bau: Neben den Verfahren gibt es Streitlösungsordnungen, die sie regeln: die SOBau 2020 der ARGE Baurecht im Deutschen Anwaltverein und die SL Bau der Deutschen Gesellschaft für Baurecht. Beide legen fest, wie Schlichtung, Mediation und weitere Verfahren ablaufen, wie die neutrale Person bestimmt wird und wie Fristen und Kosten gehandhabt werden. Vereinbaren die Parteien eine dieser Ordnungen im Bauvertrag, steht der Weg im Streitfall schon fest.
Mediation und Schlichtung lassen die Entscheidung bei den Parteien. Schiedsgutachten, Adjudikation und Gericht legen sie — endgültig oder auf Zeit — in fremde Hände.
Die Verfahren schließen sich nicht aus. Häufig klärt eine Mediation den größten Teil der Themen, und nur eine einzelne Fachfrage geht ins Schiedsgutachten, in die Schlichtung oder vor Gericht.
So läuft eine Baumediation ab
- Vorgespräch: Wer ist beteiligt, worum geht es, welche Fristen laufen? Ich kläre, ob Mediation das passende Verfahren ist.
- Einzelgespräche: Jede Partei schildert ihre Sicht vertraulich. So sind die gemeinsamen Sitzungen vorbereitet.
- Gemeinsame Sitzungen: Themen sammeln, Interessen klären, Lösungen entwickeln. Fachleute wie Sachverständige oder Anwälte können einbezogen werden, wenn alle zustimmen.
- Vereinbarung: Das Ergebnis wird schriftlich festgehalten, bei Bedarf anwaltlich geprüft und in den Vertrag übernommen.
Baumediationen laufen meist in wenigen Wochen, parallel zum Projekt. Bei größeren Vorhaben ist auch ein laufendes Konfliktmanagement im Bauprojekt möglich: regelmäßige Gespräche über die Projektlaufzeit, in denen Spannungen geklärt werden, bevor sie eskalieren. Sitzungen finden in Berlin, auf der Baustelle oder online statt.
Kosten
Das Honorar beträgt 261,80 € pro Stunde (60 Minuten), einschließlich 19 % Umsatzsteuer; netto 220,00 €. Einzelheiten stehen unter Ablauf und Kosten.
Aus der Praxis
In einem Bauprojekt eskalieren Konflikte zwischen sechs Beteiligten auf Projektebene.
Ergebnis
In zwei moderierten Gesprächen werden Missverständnisse ausgeräumt und die Zusammenarbeit neu geregelt.
Aus der Schlichterausbildung
Kathrin Heerdt
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht
„Ich hatte das Glück, bei dem Schlichterseminar der ARGE Bau- und Immobilienrecht Christian von Baumbach als Referenten kennenzulernen und von ihm lernen zu dürfen. Ich bin überzeugt davon, dass die durch Christian von Baumbach vermittelten Inhalte und Erklärungen meine anwaltliche Tätigkeit im Interesse meiner Mandanten und deren Verhandlungspartnern in besonderem Maße bereichert haben. Durch Veranschaulichung und Erklärung der Sinnhaftigkeit einer Suche nach konsensualen Lösungen habe ich auch für mich persönlich wertvolle neue Erkenntnisse und Verhaltensweisen lernen können. Christian von Baumbach ist aufgrund seines sympathischen, nahbaren und authentischen Wesens hervorragend darin, auch „streitbare Geister“ von Mediation und Schlichtung zu überzeugen.“
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Erfahrung am Bau
- Seit fünf Jahren Trainer in der Schlichtungsausbildung der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (SOBau 2020)
- Supervision, Fallberatung und Moderation für Schlichterinnen und Schlichter der SOBau-Liste
- Mediation und Moderation in Bauprojekten, zwischen Auftraggebern, Planern und Ausführenden
- Mediator (zertifiziert nach Mediationsgesetz, BM, QVM), Supervisor, Trainer
Die Baubranche kenne ich auch aus der Industrie. Ein Jahr habe ich im Hauptquartier von Komatsu in Tokio gearbeitet, einem der weltweit größten Hersteller von Baumaschinen, als Product Support Coordinator.
Mehr unter Über mich.
Häufige Fragen
Muss das Projekt während der Mediation ruhen?
Nein. Die Mediation läuft parallel zum Bau. Oft ist das der Grund, sie zu wählen: Die Beteiligten müssen ohnehin weiter zusammenarbeiten, und eine Vereinbarung in wenigen Wochen ist wertvoller als ein Urteil nach Jahren. Bei langen Projekten kann die Mediation in eine regelmäßige Begleitung übergehen.
Wie schnell kann eine Mediation beginnen?
Das Vorgespräch ist in der Regel innerhalb weniger Tage möglich. Wann die erste gemeinsame Sitzung stattfindet, hängt vor allem von den Terminkalendern der Beteiligten ab — bei mehreren Parteien mit Anwältinnen und Anwälten ist das oft der längste Posten. Im Vorgespräch sage ich Ihnen, welche Termine realistisch sind.
Können Anwälte und Sachverständige teilnehmen?
Ja, wenn alle Beteiligten zustimmen. Anwälte beraten ihre Partei und prüfen die Vereinbarung, Sachverständige klären Fachfragen. Die Entscheidung bleibt bei den Beteiligten.
Wie vertraulich ist die Mediation?
Die Mediation ist nicht öffentlich. Alle Beteiligten verpflichten sich in der Mediationsvereinbarung zur Vertraulichkeit, und als Mediator unterliege ich der Verschwiegenheitspflicht nach dem Mediationsgesetz. Einzelgespräche behandle ich auch gegenüber der jeweils anderen Seite vertraulich, sofern nichts anderes vereinbart ist. So sind offene Gespräche über Zahlen und Interessen möglich, ohne dass etwas nach außen dringt.
Was passiert, wenn die Mediation scheitert?
Jede Partei kann die Mediation jederzeit beenden. Bezahlt werden nur die bis dahin angefallenen Stunden; weitere Kosten entstehen nicht. In der Mediationsvereinbarung wird geregelt, dass die Inhalte der Gespräche vertraulich bleiben und in einem späteren Gerichts- oder Schiedsverfahren nicht verwertet werden. Wie sich laufende Fristen zur Mediation verhalten, klären die Parteien mit ihren Anwältinnen und Anwälten, am besten schon vor Beginn.
Was unterscheidet Mediation von einer Schlichtung nach SOBau 2020?
Beide gehören zu den alternativen Streitlösungsverfahren. Die Schlichtung orientiert sich stärker am geltenden Recht. Die Schlichterin oder der Schlichter kann den Streit bewerten und einen Schlichtungsvorschlag machen. Die Parteien können ihn annehmen oder ablehnen. In der Mediation entwickeln die Beteiligten die Lösung selbst, und ich verantworte das Verfahren. Ich bin nicht als Schlichter tätig, bilde aber seit fünf Jahren Schlichter aus. Im Vorgespräch klären wir, welches Verfahren zu Ihrem Fall passt.
Wie beauftragen öffentliche Auftraggeber eine Mediation?
Mediation ist eine freiberufliche Leistung. Für Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte sieht § 50 UVgO vor, dass freiberufliche Leistungen grundsätzlich im Wettbewerb zu vergeben sind — dabei ist so viel Wettbewerb zu schaffen, wie es die Natur des Geschäfts zulässt. Für die Begründung gegenüber Kämmerei und Rechnungsprüfung stelle ich die erforderlichen Unterlagen bereit: Qualifikationsnachweise, Honorarsätze und eine nachvollziehbare Leistungsbeschreibung. Die vergaberechtliche Einordnung im Einzelfall trifft Ihre Vergabestelle.
Was kostet eine Baumediation?
220,00 € pro Stunde und 2.200,00 € pro Tag zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19 %, insgesamt 261,80 € und 2.618,00 € brutto). Die Parteien teilen sich die Kosten in der Regel. Bei mehreren Parteien und Sitzungen vor Ort kommen nach vorheriger Vereinbarung Reise- und Raumkosten hinzu. Details unter Ablauf und Kosten.
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