Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Erbringung von Dienstleistungen von
Christian von Baumbach
Mediation | Supervision | Training
Gormannstraße 14, 10119 Berlin
E-Mail: mail@baumbachmediation.com
(nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“)
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Erbringung von Dienstleistungen gelten für Verträge, die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen werden.
1.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Der Auftragnehmer bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, wenn für den Auftragnehmer ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Auftraggebers zuwiderläuft.
1.3 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente oder andere Geschäftsbedingungen in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.
1.4 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Auftraggeber verwendet werden, erkennt Auftragnehmer – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1 Der Auftragnehmer erbringt als selbständiger Unternehmer folgende Leistungen gegenüber dem Auftraggeber:
Mediation
Christian von Baumbach bietet Mediationsdienstleistungen für Einzelpersonen, Paare, Familien sowie Organisationen und Unternehmen an. Ziel der Mediation ist die einvernehmliche Konfliktlösung unter Berücksichtigung der Interessen und Bedürfnisse aller Beteiligten. Die Mediation erfolgt in deutscher, englischer oder japanischer Sprache und kann persönlich oder online durchgeführt werden.
Die Rahmenbedingungen der Mediation werden zu Beginn gemeinsam festgelegt. Die Verantwortung für die Entscheidung und Umsetzung der erzielten Ergebnisse liegt bei den Konfliktparteien.
Supervision
Christian von Baumbach bietet Einzelsupervision, Teamsupervision und Fallsupervision an. Ziel der Supervision ist die Reflexion beruflicher Fragestellungen, die Unterstützung bei der Weiterentwicklung professioneller Kompetenzen sowie die Verbesserung der Zusammenarbeit und Arbeitszufriedenheit in Teams.
Trainings- und Weiterbildungsangebote
Christian von Baumbach führt Trainings, Workshops und Seminare in den Bereichen Mediation, Kommunikation, Konfliktmanagement und interkulturelle Kompetenz durch. Diese können auf Deutsch, Englisch oder Japanisch angeboten und individuell an die Bedürfnisse von Organisationen und Gruppen angepasst werden.
Inhalt, Umfang, Ort und Zielgruppe der Trainings werden im Vorfeld mit dem Auftraggeber abgestimmt. Die Trainings können sowohl in Präsenz als auch online durchgeführt werden.
Moderation
Christian von Baumbach bietet Moderation für Veranstaltungen, Workshops, Meetings und andere Formate an, die eine strukturierte und ergebnisorientierte Durchführung erfordern. Ziel der Moderation ist es, den Dialog zwischen den Beteiligten zu fördern, den Austausch von Ideen zu erleichtern und gemeinsam tragfähige Lösungen oder Ergebnisse zu erarbeiten.
Die Moderation kann in deutscher, englischer oder japanischer Sprache erfolgen und ist sowohl für Präsenzformate als auch für Online-Veranstaltungen verfügbar. Inhalte und Ziele der Moderation werden vorab in Abstimmung mit dem Auftraggeber festgelegt.
Typische Einsatzbereiche der Moderation umfassen:
- Workshops zur Entwicklung von Konzepten, Strategien oder Projekten.
- Teambesprechungen zur Förderung der Zusammenarbeit oder Klärung von Konflikten.
- Konferenzen und Veranstaltungen, um einen strukturierten Ablauf und produktiven Austausch sicherzustellen.
Online-Dienstleistungen
Sämtliche Dienstleistungen können auf Wunsch über eine sichere Online-Plattform durchgeführt werden. Voraussetzung hierfür ist eine stabile Internetverbindung sowie die Verfügbarkeit eines funktionierenden Mikrofons und einer Kamera auf Seiten der Teilnehmer:innen.
Ausschluss einer Erfolgsgarantie
Christian von Baumbach stellt seine Expertise, Methoden und Tools im Rahmen der oben genannten Leistungen zur Verfügung. Ein bestimmter Erfolg (z. B. vollständige Konfliktlösung, Verbesserung der beruflichen Situation, Lernerfolg) wird ausdrücklich nicht garantiert. Die Mitwirkung und Eigenverantwortung der Beteiligten sind wesentliche Bestandteile des Prozesses.
2.2 Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen Auftragnehmer und dem Auftraggeber.
2.3 Der Auftragnehmer erbringt die vertragsgemäßen Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit nach dem jeweils neuesten Stand, neuesten Regeln und Erkenntnissen.
2.4 Der Auftragnehmer ist zur Erbringung der vertragsgemäß geschuldeten Leistungen verpflichtet. Bei der Durchführung seiner Tätigkeit ist er jedoch etwaigen Weisungen im Hinblick auf die Art der Erbringung seiner Leistungen, den Ort der Leistungserbringung ebenso wie die Zeit der Leistungserbringung nicht unterworfen. Er wird jedoch bei der Einteilung der Tätigkeitstage und bei der Zeiteinteilung an diesen Tagen diese selbst in der Weise festlegen, dass eine optimale Effizienz bei seiner Tätigkeit und bei der Realisierung des Vertragsgegenstandes erzielt wird. Die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer erfolgt lediglich in Abstimmung und in Koordination mit dem Auftraggeber.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Es obliegt dem Auftraggeber, die von ihm zum Zwecke der Leistungserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten und sonstigen Inhalte vollständig und korrekt mitzuteilen. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Leistungserbringung, die durch eine verspätete und notwendige Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist der Auftragnehmer gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
4. Vergütung
4.1 Die Vergütung wird individualvertraglich vereinbart. Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, gelten die regulären Honorarsätze gemäß der Angaben auf der Website (https://baumbachmediation.com/kosten/).
4.2 Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten (§ 614 BGB). Bei aufwandsbezogener Abrechnung ist der Auftragnehmer vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen berechtigt, die erbrachte Leistungen monatlich abzurechnen.
4.3 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber nach Erbringung der Leistungen eine Rechnung per Post oder per E-Mail (z.B. als PDF). Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.
4.4 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, für alle Dienstleistungen eine Zahlung per Vorkasse zu verlangen. Die Höhe des Vorkassebetrags wird im Rahmen der Terminvereinbarung oder im Angebot festgelegt. Die Zahlung ist spätestens bis zu dem in der Rechnung angegebenen Datum zu leisten. Bei Vereinbarung einer Vorkasse ist der Zahlungseingang Voraussetzung für die Durchführung der Dienstleistung. Erfolgt die Zahlung nicht rechtzeitig, behält sich der Auftragnehmer vor, den Termin oder die Leistung einseitig zu stornieren.
5. Stornierung und Umbuchung
5.1 Änderungen oder Absagen durch den Auftraggeber: Eine kostenfreie Stornierung oder Umbuchung von Terminen ist bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich. Bei späteren Stornierungen behält sich der Auftragnehmer vor, 50 % des Honorars in Rechnung zu stellen. Bei Nichterscheinen ohne vorherige Absage wird das gesamte Honorar fällig.
Stornierungen können per E-Mail oder telefonisch erfolgen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Nachricht.
5.2 Änderungen oder Absagen durch den Auftragnehmer: Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Termine aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit, höhere Gewalt oder unvorhergesehene Terminüberschneidungen) zu verschieben oder abzusagen. In solchen Fällen wird der Kunde umgehend informiert, und ein Ersatztermin wird in Absprache mit dem Kunden vereinbart. Sollte kein Ersatztermin möglich sein, werden bereits geleistete Zahlungen für den geplanten Termin vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzforderungen, sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
6. Haftung / Freistellung
6.1 Der Auftragnehmer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung. Verletzt der Auftragnehmer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Auftragnehmers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
6.2 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Auftragnehmer aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese Vertragsbedingungen oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.
7. Vertragsdauer und Kündigung
7.1 Die Vertragsdauer und die Fristen zur ordentlichen Kündigung vereinbaren die Parteien individuell.
7.2 Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
7.3 Der Auftragnehmer hat alle ihm überlassenen Unterlagen und sonstigen Inhalte nach Vertragsbeendigung unverzüglich nach Wahl des Kunden zurückzugeben oder zu vernichten. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts daran ist ausgeschlossen. Elektronische Daten sind vollständig zu löschen. Ausgenommen davon sind Unterlagen und Daten, hinsichtlich derer eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, jedoch nur bis zum Ende der jeweiligen Aufbewahrungsfrist. Der Auftragnehmer hat dem Unternehmen auf dessen Verlangen die Löschung schriftlich zu bestätigen.
8. Vertraulichkeit und Datenschutz
8.1 Der Auftragnehmer wird alle ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Kenntnis gelangenden Vorgänge streng vertraulich behandeln. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und / oder Dritten, die Zugang zu den vertragsgegenständlichen Informationen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
8.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Durchführung des Auftrags sämtliche datenschutzrechtlichen Vorschriften – insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes – einzuhalten.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG.
9.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der AGB im Übrigen hiervon nicht berührt.
9.3 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Erbringung seiner vertragsgemäßen Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen, soweit erforderlich, fördern. Der Auftraggeber wird insbesondere dem Auftragnehmer die zur Erfüllung des Auftrags erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen.
9.4 Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
9.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.
10. Informationen zur Online-Streitbeilegung / Verbraucherschlichtung
Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
Zuständig ist die Universalschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein (https://www.verbraucher-schlichter.de).
Unsere E-Mail-Adresse entnehmen Sie der Überschrift dieser AGB.